Die Umfrage ist beendet – die Teilnehmerzahl (5) war leider viel zu klein, um aussagekräftig zu sein.
Dank eines Hinweises sowohl von einem Fahrlehrer als auch Rechtsanwalt einer SHG sieht es aber so aus, dass Asperger/HFA NICHT im Führerscheinantrag angegeben werden muss!
Denn es handelt sich ja weder um eine körperliche noch geistige Behinderung.
In jedem Fall sollte man vorher eine entsprechende Auskunft von einem Rechtsanwalt einholen!
Das war der Text zur Umfrage:
Bitte mitmachen und teilen!
Von mehreren Eltern wurde berichtet, dass ihre autistischen Kinder für den Führerschein eine MPU machen oder eine ärztliche/psychologische Bescheinigung vorlegen mussten.
Die Führerscheinstellen haben einen recht großen Spielraum, solche Anforderungen zu stellen.
Und es liegt die Vermutung nahe, dass sich ein Verhalten bei den Führerscheinstellen durchsetzt, auch ohne weiteren Anlass rein auf Grundlage der Diagnose von z.B. Asperger Syndrom entsprechende Bescheinigungen bzw. eine MPU zu verlangen.
Um dies zu überprüfen und ggfs. dagegen angehen zu können haben wir einen Fragebogen erstellt. Bitte nehmen Sie an der Befragung teil wenn Sie innerhalb der letzten 5 Jahre einen Führerschein beantragt haben. Es sollten sich auch solche Menschen beteiligen, bei denen keine zusätzlichen Bescheinigungen bzw. MPU gefordert wurden.